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Fahrzeugzubehör
Hier finden Sie interessante Webseiten zum Thema Fahrzeugzubehör. Sollten Sie selbst eine Website passend zu diesem Bereich $ukatname betreiben, dann tragen Sie sich doch in diesen Katalog ein und Sie erhalten dadurch mehr potenzielle Besucher. Nach deutschem Sachenrecht ist eine Sache Zubehör einer anderen Sache, wenn zur Hauptsache eine gewisse räumliche Verbindung besteht und das Zubehör gegenüber der Hauptsache eine dienende Funktion hat, ohne dass die dienende Sache bereits Bestandteil wäre (§ 97 BGB [1] ). Beispiele für Zubehöreigenschaft können etwa das Warndreieck im Kraftfahrzeug oder das Ackergerät beim landwirtschaftlichen Grundstück sein. (Quelle: www.Wikipedia.org. / Zubehör)
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