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Ordnung & Sicherheit



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Unter öffentliche Ordnung verstand schon 1933 das Preußische Oberverwaltungsgericht die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, soweit die Beachtung dieser Regeln nach den herrschenden Auffassungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten Gemeinschaftslebens betrachtet wird (PrOVGE 91, 139, 140). Das Bundesverfassungsgericht versteht unter öffentliche Ordnung die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird (BVerfGE 69, 315 (352) - Brokdorf-Beschluss). Die öffentliche Sicherheit bezeichnet im Polizeirecht die Wahrung der objektiven Rechtsordnung, der Einrichtungen des Staates sowie der Rechtsgüter und Grundrechte des Einzelnen. (Quelle: www.Wikipedia.org / Ordnung / Sicherheit)

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